Titelbild: Laborbericht lesen – Was ein Prüfbericht bei Supplements wirklich aussagt

Laborbericht lesen: Was ein Prüfbericht bei Supplements aussagt

David Hejduk

Einen Laborbericht lesen heißt: erst prüfen, für welches Produkt und welche Charge er gilt, dann, was geprüft wurde und wie die Ergebnisse eingeordnet sind. Ein Prüfbericht belegt nur die darin genannten Parameter zum Prüfzeitpunkt – keine Wirkung und keine Aussage über andere Chargen oder Produkte.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuordnung zuerst: Produktname, Chargennummer und Datum müssen zu deiner Packung passen.
  • Prüfumfang: Der Prüfauftrag bestimmt, was geprüft wird – je nach Produkt etwa Schwermetalle, Mikrobiologie oder ausgewählte Inhaltsstoffe.
  • Schwermetalle: Die EU-Höchstgehalte in Nahrungsergänzungsmitteln liegen bei 3,0 mg/kg Blei, 1,0 mg/kg Cadmium und 0,1 mg/kg Quecksilber (VO (EU) 2023/915, laut Verbraucherzentrale).
  • Grenzen: Ein Bericht gilt nicht pauschal für ein ganzes Sortiment und ersetzt keine Aussage über Wirkung.
  • Bei NOVERAH: Ob für die aktuelle Charge ein Bericht hinterlegt ist, zeigt die Produktseite.

Infografik: Laborbericht lesen – Produkt und Charge, Labor, Parameter, Ergebnis und EU-Höchstgehalte für Schwermetalle

Infografik: Laborbericht lesen. Quellen: Verbraucherzentrale (Schwermetalle in Nahrungsergänzungsmitteln), VO (EU) 2023/915, NOVERAH Qualität & Produktdokumentation. Stand Oktober 2026.

Was steht in einem Laborbericht?

Aufbau und Umfang unterscheiden sich je nach Labor und Prüfauftrag. Diese Bausteine findest du in den meisten Berichten:

Baustein Was dort steht Worauf du achtest
Kopfdaten Labor, Auftraggeber, Datum, Probenbezeichnung Passen Produkt, Charge und Datum?
Prüfumfang Geprüfte Parameter, zum Beispiel Schwermetalle oder Keime Wurde das geprüft, worauf sich eine Aussage bezieht?
Ergebnis Messwert mit Einheit, etwa mg/kg Ein „<“ vor dem Wert heißt: unter der Bestimmungsgrenze.
Beurteilung Einordnung gegenüber einem Grenz- oder Höchstwert, falls angegeben Welcher Wert dient als Maßstab?

Schwermetalle: Welche Werte gelten?

Blei, Cadmium, Quecksilber und Arsen gelten laut Verbraucherzentrale als besonders giftig. Seit dem 1. Juli 2009 gibt es EU-Höchstgehalte für einige Schwermetalle in Nahrungsergänzungsmitteln; aktuell gilt die Verordnung (EU) 2023/915:

Schwermetall Höchstgehalt in Nahrungsergänzungsmitteln
Blei 3,0 mg/kg
Cadmium 1,0 mg/kg (bei überwiegender Herkunft aus Seetang 3,0 mg/kg)
Quecksilber 0,1 mg/kg

Quelle: Verbraucherzentrale, „Schwer gefährlich: Giftige Schwermetalle“, abgerufen am 27.10.2026; Verordnung (EU) 2023/915.

Häufiger auffällig werden laut Verbraucherzentrale Meeresalgen, Ölsaaten wie Leinsamen und Sonnenblumenkerne, Kakao sowie Mineralerden und Detox-Pulver. Bei solchen Rohstoffen ist ein Prüfbericht besonders aufschlussreich.

Mikrobiologie: Was wird geprüft?

Mikrobiologische Parameter zeigen, ob bestimmte Keimgruppen in der Probe nachweisbar sind, zum Beispiel die Gesamtkeimzahl, Hefen und Schimmelpilze oder Salmonellen. Welche Parameter im Einzelfall geprüft wurden, steht im Bericht.

Was ein Laborbericht nicht aussagt

  • Keine Wirkung: Ein Bericht über Schwermetalle und Keime sagt nichts über einen gesundheitlichen Nutzen. Dafür gelten ausschließlich die zugelassenen Angaben im EU-Register.
  • Keine Übertragung: Er gilt für das genannte Produkt und die genannte Charge, nicht pauschal für andere Chargen, Produkte oder ein ganzes Sortiment.
  • Kein Herstellungsstandard: GMP, HACCP, ISO 22000 und FSSC 22000 beschreiben unterschiedliche Anforderungen an die Produktion und sind etwas anderes als ein Laborbericht. Auch ISO 9001 betrifft laut Verbraucherzentrale das Qualitätsmanagement allgemein und ist kein Schwermetalltest.
  • Nur der Prüfumfang: Was nicht im Prüfauftrag steht, wurde nicht untersucht.

Checkliste: Laborbericht in fünf Minuten prüfen

  1. Produkt: Entspricht die Bezeichnung im Bericht deinem Produkt?
  2. Charge: Steht die Chargennummer deiner Packung im Bericht? Wenn nicht, gilt der Bericht für eine andere Charge.
  3. Datum: Wann wurde geprüft? Je älter der Bericht, desto genauer lohnt der Blick auf die Chargenzuordnung.
  4. Parameter: Deckt der Prüfumfang das ab, worauf sich die Aussage des Anbieters bezieht?
  5. Werte: Liegen die Ergebnisse unter den genannten Höchstgehalten, und ist das Prüfverfahren benannt?

So gehen wir bei NOVERAH vor

Eine Aussage zur Laborprüfung verwenden wir nur, wenn für das Produkt ein zuordenbarer aktueller Nachweis vorliegt. Welche Prüfungen im Auftrag des Herstellers durchgeführt werden und welche nicht, steht offen unter Laborprüfung und Qualität. Ob für die aktuelle Charge ein Bericht hinterlegt ist, zeigt der Qualitätsnachweis auf der jeweiligen Produktseite.

Fragen zu Unterlagen? Schreib an shop@noverah.de und nenne Produktname und Chargennummer. Details findest du unter Laborprüfung und Qualität und Laborgeprüfte Supplements. Wie du Qualität darüber hinaus erkennst, steht im Artikel Bioverfügbarkeit im Alltag und im Leitfaden Nahrungsergänzungsmittel sinnvoll auswählen.

Weitere Produkte: Vitamine & Mineralstoffe.

Häufige Fragen

Was bedeutet „laborgeprüft“ bei Nahrungsergänzungsmitteln?

Der Begriff ist nur aussagekräftig, wenn ein aktueller Nachweis eindeutig dem Produkt und, soweit relevant, der Charge zugeordnet werden kann. Was genau geprüft wurde, steht im Bericht.

Gilt ein Laborbericht für alle Chargen eines Produkts?

Nein. Ein Bericht bezieht sich auf das darin genannte Produkt und die genannte Charge. Aus einem einzelnen Bericht lassen sich keine Aussagen für andere Chargen oder Produkte ableiten.

Was heißt „unter der Bestimmungsgrenze“?

Der Stoff war mit dem eingesetzten Verfahren nicht in messbarer Menge nachweisbar. Im Bericht steht das meist als „<“ vor einem Zahlenwert, der die Bestimmungsgrenze des Verfahrens angibt.

Welche Schwermetalle sind bei Nahrungsergänzungsmitteln relevant?

Die Verbraucherzentrale nennt vor allem Blei, Cadmium, Quecksilber und Arsen. Für Blei, Cadmium und Quecksilber gibt es EU-Höchstgehalte in der Verordnung (EU) 2023/915.

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Quellen

Autor: David Hejduk · Stand: Oktober 2026. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung. Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung sowie eine gesunde Lebensweise. Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden. Außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.

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