Zusatzstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln erkennen: Magnesiumstearat, Titandioxid und Co.

Zusatzstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln erkennen: Magnesiumstearat, Titandioxid und Co.

David Hejduk

Zusatzstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln: Tabletten und Kapseln brauchen oft Hilfsstoffe, damit sie sich gleichmäßig herstellen lassen. „Nahrungsergänzungsmittel ohne Zusatzstoffe“ ist deshalb eher ein Suchbegriff als ein Rechtsbegriff: „Clean Label“ ist nicht gesetzlich definiert. Dieser Artikel zeigt, wie du eine Zutatenliste liest, was die EFSA zu Magnesiumstearat, Siliciumdioxid und Titandioxid sagt und was über die Bioverfügbarkeit belegt ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • „Clean Label“: Der Begriff hat keine Rechtsdefinition.
  • Zutatenliste: Absteigend nach Gewicht; Zusatzstoffe mit Klassenname und E-Nummer oder Stoffname.
  • Titandioxid E 171: Seit 2022 nicht mehr als Zusatzstoff zugelassen, auch nicht in Nahrungsergänzungsmitteln.
  • Trennmittel: Magnesiumstearat (E 470b) und Siliciumdioxid (E 551) sind von der EFSA bewertet, ohne Sicherheitsbedenken bei den gemeldeten Verwendungen.
  • Bioverfügbarkeit: Ein Effekt von Fließmitteln ist im Labor beschrieben, beim Menschen für Supplements nicht belegt.

Infografik: Zusatzstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln erkennen mit Zutatenliste, Trennmitteln und Titandioxid

Infografik: Zusatzstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln erkennen. Quellen: Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, EFSA 2018 und 2024, Europäische Kommission. Stand Oktober 2026.

So liest du eine Zutatenliste

  1. Reihenfolge: Zutaten stehen in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, Artikel 18).
  2. Klassenname: Zusatzstoffe werden mit ihrer Funktion genannt, zum Beispiel Trennmittel, Füllstoff, Süßungsmittel oder Farbstoff, gefolgt von Stoffname oder E-Nummer.
  3. Nährwerttabelle: Der Wirkstoff steht mit Menge je Tagesdosis in der Tabelle, nicht in der Zutatenliste.
  4. Warnhinweise: Bei bestimmten Farbstoffen ist ein Hinweis vorgeschrieben (siehe unten).

Was bedeutet „Clean Label“ rechtlich?

Es gibt keine Legaldefinition. Angaben dürfen nach der Health-Claims-Verordnung und der Lebensmittelinformationsverordnung nicht falsch, mehrdeutig oder irreführend sein. Die Hervorhebung des Fehlens bestimmter Zutaten kann irreführend sein, wenn alle vergleichbaren Lebensmittel dasselbe Merkmal haben (Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011). „Ohne Zusatzstoffe“ steht nicht in der Liste der zulässigen nährwertbezogenen Angaben. Wir verwenden den Begriff deshalb nicht als Versprechen und nennen stattdessen die Hilfsstoffe offen.

Welche Stoffe findest du häufig?

Stoff Funktion EFSA-Einordnung
Magnesiumsalze der Speisefettsäuren (E 470b), Magnesiumstearat Trennmittel: senkt die Reibung auf Tabletten- und Kapselmaschinen 2018: kein Sicherheitsbedenken bei den gemeldeten Verwendungen, kein ADI-Zahlenwert nötig
Siliciumdioxid (E 551) Trennmittel, Rieselhilfe 2018 Spezifikation unzureichend (Partikelgrößen); Folgebewertung 2024: kein Sicherheitsbedenken in allen Altersgruppen
Mikrokristalline Cellulose (E 460) Füllstoff –
Titandioxid (E 171) Weißer Farbstoff 2021: nicht mehr als sicher zu betrachten; seit 2022 nicht mehr zugelassen

Die Folgebewertung der EFSA zu E 551 nennt eine Sicherheitsmarge von mindestens 36. Für L-Leucin als Fließhilfe haben wir keine Bewertung gelesen.

Titandioxid E 171 in Nahrungsergänzungsmitteln

Die EFSA kam im Mai 2021 zu dem Schluss, dass E 171 als Zusatzstoff nicht mehr als sicher betrachtet werden kann, weil ein Genotoxizitätsbedenken nicht auszuschließen war. Die Kommission nennt unter den früheren Verwendungen ausdrücklich Nahrungsergänzungsmittel. Die Verordnung (EU) 2022/63 ist seit dem 7. Februar 2022 in Kraft, Produkte nach altem Recht durften bis zum 7. August 2022 in Verkehr gebracht werden. In Arzneimitteln bleibt E 171 vorerst zugelassen.

Hemmen Trennmittel die Bioverfügbarkeit?

Magnesiumstearat bildet auf Partikeln einen wasserabweisenden Film. In Laborversuchen mit Arzneitabletten verzögerte das die Auflösung abhängig von Menge und Mischzeit: Bei Paracetamol lösten sich 80 % mit 0,1 % Magnesiumstearat nach 18 Minuten, mit 2,0 % nach 80 Minuten und mit 3,0 % nach 140 Minuten. Das ist eine Laborbeobachtung an pharmazeutischen Tabletten. Humane Bioverfügbarkeitsdaten für Nahrungsergänzungsmittel haben wir nicht gefunden. Die ehrliche Aussage lautet: Ein Effekt ist möglich und hängt von Menge und Herstellung ab; beim Menschen ist er für Supplements nicht belegt.

Warnhinweis bei bestimmten Farbstoffen

Für die Farbstoffe E 102, E 104, E 110, E 122, E 124 und E 129 ist der Hinweis vorgeschrieben, dass sie Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen können (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008, Anhang V). Die Pflicht gilt seit dem 20. Juli 2010. Prüfe bei farbigen Produkten die Zutatenliste auf diesen Hinweis.

Für wen ist das Thema relevant?

  • Du reagierst empfindlich auf bestimmte Stoffe: Dann zählt die vollständige Zutatenliste.
  • Du kaufst Produkte für Kinder: Achte auf Farbstoffe und Süßungsmittel; die Verbraucherzentrale hat Trennmittel, Trägerstoffe und Süßungsmittel in Kinderprodukten dokumentiert.
  • Du vergleichst Preise: Der Preis sagt nichts über Hilfsstoffe. Vergleiche Wirkstoffmenge, Form, Zutatenliste und Prüfbericht.

Praxis-Tipps

  • Zutatenliste und Tabelle zusammen lesen: Hilfsstoffe stehen in der Liste, Wirkstoffe in der Tabelle.
  • E-Nummern nachschlagen: Die Verbraucherzentrale erklärt die Nummernbereiche, zum Beispiel E 100–180 für Farbstoffe.
  • Weniger Zutaten heißt nicht automatisch besser: Ein Trennmittel kann nötig sein, damit die Tagesdosis gleichmäßig ist.
  • Prüfbericht ansehen: Wie das geht, erklärt Laborbericht lesen.

Wie handhaben wir das bei NOVERAH?

Wir erklären Hilfsstoffe offen, statt Perfektion zu versprechen. Im Magnesium 4-fach Komplex stehen neben den vier Magnesiumformen HPMC und Magnesiumstearat in der Zutatenliste. Die Zinkbisglycinat Tabletten enthalten nur Zinkbisglycinat und mikrokristalline Cellulose. Alle Zutaten und Nährwerte stehen vollständig auf den Produktseiten. Wie wir Produkte prüfen, erklärt die Seite Qualität.

Food First

Zusatzstoffe sind ein Thema der Produktwahl, nicht der Ernährung. Eine abwechslungsreiche Ernährung bleibt die Basis; ein Supplement ergänzt sie gezielt und ersetzt sie nicht. Wie du die Auswahl insgesamt angehst, steht in Nahrungsergänzungsmittel sinnvoll auswählen.

Häufige Fragen

Gibt es Nahrungsergänzungsmittel ganz ohne Zusatzstoffe?

Für Tabletten und Kapseln sind technische Hilfsstoffe wie Trennmittel oder Füllstoffe oft nötig. „Clean Label“ hat keine Rechtsdefinition; entscheidend ist die Zutatenliste.

Ist Titandioxid (E 171) in Nahrungsergänzungsmitteln erlaubt?

Nein. Seit der Verordnung (EU) 2022/63 ist E 171 als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr zugelassen. Sie trat am 7. Februar 2022 in Kraft; bis zum 7. August 2022 durften Produkte nach altem Recht noch in Verkehr gebracht werden.

Ist Magnesiumstearat gefährlich?

Die EFSA sieht bei den gemeldeten Verwendungen von Magnesiumsalzen der Speisefettsäuren (E 470b) kein Sicherheitsbedenken und leitete keinen ADI-Zahlenwert ab. Es dient als Trennmittel in der Herstellung.

Hemmen Fließmittel die Bioverfügbarkeit?

In Laborversuchen mit Arzneitabletten kann Magnesiumstearat die Auflösung verzögern, abhängig von Menge und Mischzeit. Humane Studien an Supplements dazu haben wir nicht gefunden.

Woran erkenne ich Zusatzstoffe?

Die Zutaten stehen in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils. Zusatzstoffe werden mit Klassenname und E-Nummer oder Stoffname genannt, zum Beispiel „Trennmittel: Magnesiumsalze der Speisefettsäuren“.

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Quellen

Hinweis

Autor: David Hejduk · Stand: Oktober 2026. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung. Bei anhaltenden Beschwerden wende dich an eine Ärztin oder einen Arzt. Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung sowie eine gesunde Lebensweise. Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden. Außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.

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